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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buberl/Steeg GbR, Fassung vom 01.03.2005

1. Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Buberl/Steeg GbR und dem Auftraggeber gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muß ausdrücklich von der Buberl/Steeg GbR schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsabschluß
2.1. Abschluß
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.
2.2. Zusatzvereinbarungen, Nebenabreden
Sämtliche Erklärungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen für Ihre Gültigkeit der Schriftform.

3. Preise und Zahlungen
3.1. Kaufpreis
Der Preis des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Mehrwertsteuer (Kaufpreis).
3.2. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Grundlage für die Preise der zusätzlichen Leistungen ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige ?Preisliste für zusätzliche Leistungen?, welche in den Geschäftsräumen aushängt. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. der zusätzlichen Leistungen fällig.
3.3. Teilzahlung
Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser Betrag mindestens 10% des Teilzahlungspreises, so ist die Buberl/Steeg GbR berechtigt, nachdem sie dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat, wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3.4. Nichtabnahme
Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrag bestellten Kaufgegenstandes hat die Buberl/Steeg GbR das Recht, Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 25% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Schaden niedriger war oder gar nicht entstanden ist.
3.5. Allgemeines
Preisänderungen, Irrtümer, Druck- bzw. Schreibfehler vorbehalten.

4. Reparaturen und Bestellungen
4.1. Vertragliche Grundlage
Vertragliche Grundlage einer Serviceleistung oder Warenbestellung ist ein vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer unterschriebenes datiertes Auftragsformular unter voller Angabe der Adresse des Auftraggebers.. Darin ist der Umfang der zu tätigenden Leistungen und/oder die Anzahl der auf Kundenwunsch zu bestellenden Artikel festgehalten.
4.2. Sonderbestellungen
Bei auf Kundenwunsch zu bestellenden Artikeln, die nicht zum Standardsortiment der Buberl/Steeg GbR gehören, wird eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des Kaufpreises fällig, welche bei Nichtabnahme in Abweichung von Punkt 3.4. unserer AGB nicht zurückerstattet werden.
4.3. Angabe der voraussichtlichen Kosten, Kostenvoranschlag
Soweit möglich, werden dem Auftraggeber bei Vertragsschluß die voraussichtlichen Kosten mitgeteilt, andernfalls kann der Auftraggeber Kostengrenzen setzen. Kann der Auftrag zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das dem Auftraggeber mitzuteilen und dessen Einverständnis einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 10% überschritten werden. Verlangt der Auftraggeber die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist an den Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
4.4. Fälligkeit
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Aushändigung des reparierten Gegenstandes oder der bestellten Ware sofort und ohne Abzüge fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen vom Auftragnehmer bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden ist nicht statthaft.
4.5. Liefertermin
Vom Auftragnehmer gemachte Angaben über die Reparatur- und Lieferfristen beruhen auf Schätzungen und sind nicht verbindlich. Soweit nicht ein anderer Termin vereinbart worden ist, sollte der Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme abgewickelt sein. Sollte der Auftrag aufgrund vom Auftragnehmer nicht zu verantwortender Gründe innerhalb dieser Frist nicht abgeschlossen werden können, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz vom Auftrag zurückzutreten. Wird der Auftrag früher als vereinbart beendet, so ist dies dem Auftraggeber mitzuteilen, auf eine schriftliche Benachrichtigung wird hierbei verzichtet.
4.5.1 Bevorzugte Bearbeitung
Wünscht der Kunde eine schnellere Bearbeitung als vom Auftragnehmer innerhalb seines zeitlich festgelegten Werkstattablaufs aufgrund bereits bestehender Aufträge veranschlagt, wird hierfür ein Aufschlag lt. aushängender Preisliste berechnet. Wird der Auftrag nicht fristgemäß ausgeführt, entfällt dieser Aufschlag, es sei denn, es liegen vom Auftragnehmer nicht zu verantwortende Gründe vor. Auch berechtigt die Nichterfüllung einzelner Auftragspunkte, falls deren Gründe nicht im Verschulden des Auftragnehmers liegen, nicht zur Verweigerung der Zahlung des Aufschlags, wenn andere Punkte des Auftrags fristgerecht abgearbeitet wurden.
4.6. Abholung
4.6.1 Abholschein
Zur Reparatur übergebene Gegenstände oder bereits anbezahlte Bestellungen werden nur gegen Vorlage eines Abholscheins ausgehändigt.
4.6.2. Abholtermin
Spätestens eine Woche nach der durch den Auftragnehmer angezeigten Erfüllung des Auftrags ist der Auftraggeber verpflichtet, den reparierten oder bestellten Gegenstand abzuholen und zu bezahlen. Sollte ein anderer Termin vereinbart worden sein, so ist der Gegenstand spätestens eine Woche nach dem vereinbarten Termin abzuholen.
4.6.3. Aufbewahrungspauschale
Bei nicht rechtzeitiger Abholung wird dem Auftraggeber für jeden weiteren Tag der Aufbewahrung eine Aufbewahrungspauschale berechnet (Grundlage ist der in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung genannte Preis in der im Geschäft aushängenden Preisliste).
4.6.4. Haftung bei Nichtabholung
Für uns übergebene  Gegenstände, sowie Reparaturen oder Bestellungen, die 7 Tage nach einem vereinbarten oder angezeigten Termin nicht abgeholt werden, erlischt jede Haftung des Auftragnehmers.
4.6.5. Verwertung bei Nichtabholung
Wird der Gegenstand trotz zweimaliger Mahnung, wobei mindestens eine Mahnung schriftlich an die auf dem Auftragsformular angegebene Adresse zu erfolgen hat, mit gesetzter Nachfrist von jeweils einer Woche nicht abgeholt, erklärt sich der Auftraggeber durch die Kenntnisnahme dieser AGB ausdrücklich damit einverstanden, daß das Eigentum des Gegenstandes auf den Auftragnehmer übergeht (§929 Satz 2 BGB). Der Auftragnehmer ist sodann berechtigt, diesen nach eigenem Ermessen zur Deckung der ihm entstandenen Unkosten zu verwerten.

4.6.6. Ausgetauschte Teile, Entsorgung
Ausgetauschte oder entfernte defekte Teile bleiben weiterhin Eigentum des Auftraggebers und gehen nicht in den Besitz des Auftragnehmers über, es sei denn, es wurde in schriftlicher Form eine andere Regelung vereinbart. Der Auftraggeber ist somit verpflichtet, ausgetauschte oder entfernte Teile bei Abholung des reparierten oder ausgetauschten Gegenstandes ebenfalls wieder an sich zu nehmen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen können oder wollen, überträgt er dadurch der Buberl/Steeg GbR automatisch die Entsorgungsaufgabe an diesen Gegenständen und erklärt sich damit ausdrücklich zur Übernahme der Entsorgungskosten bereit, die als Pauschale im voraus zu entrichten sind.
4.6.7. Abnahme der Reparaturarbeit
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Reparaturarbeit verpflichtet, soweit ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung des Reparaturgegenstandes stattgefunden hat. Erweist sich die Reparatur als nicht vertragsgemäß, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn er auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
4.7. Unverlangt abgegebene Gegenstände
Für unverlangt abgegebene Gegenstände oder außerhalb der Geschäftszeiten mit oder ohne Rücksprache oder Ankündigung im unmittelbaren Bereich des Geschäftes abgestellte oder hinterlegte Gegenstände übernimmt die Buberl/Steeg GbR keine Haftung.

5. Haftung
5.1. Reparaturmängel
Nach Abnahme der Reparatur haftet der Auftragnehmer für Mängel der Reparatur, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, die innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme auftreten in der Weise, daß er die Mängel zu beseitigen hat.
5.2. Verschleißteile
Eine Haftung für normale Abnutzung und für zweiradtypische Verschleißteile wie z.B. Reifen, Schläuche, Kette, Ritzel, Bremsbeläge, felgengebremste Laufräder, Lagerschalen und -buchsen wird ausgeschlossen.
5.3. Gebrauchte Ware
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkauft.
5.4. Ausschluß der Gewährleistung
5.4.1. Unsachgemäßer Gebrauch
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Feuchtigkeit aller Art, es sei denn, der Käufer weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
5.4.2. Nicht autorisierte Reparatur
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und / oder Reparaturen an Teilen vornimmt oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von entsprechender Hersteller- oder Importeurseite autorisiert wurden, sofern der Defekt damit im Zusammenhang stehen kann.
5.4.3 Verspätete Mängelanzeige
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Dies gilt ebenso, wenn ein mangelhaftes Produkt weiter benutzt wird und sich der Mangel daraufhin vergrößert oder daraus weitere Mängel entstehen.
5.5. Mängelbehebung
Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist er nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
5.6. Haftung
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüche nach § 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
5.7. Anspruch auf Gewährleistung
Einen Anspruch auf Behebung eines Mangels, welcher schriftlich an die Buberl/Steeg GbR zu richten ist, hat nur der Erstbesitzer des bei uns erworbenen Gegenstandes. Dies ist durch eine auf seinen Namen ausgestellte Original-Rechnung zu belegen.

6. Versand
6.1. Bedingungen
Die Durchführung eines Versands liegt im Ermessen der Buberl / Steeg GbR. Der Versand erfolgt auf Risiko und zu Lasten des Käufers. Dies gilt auch für Rücksendungen.
6.2. Versandkosten
Der Kunde erhält auf Anfrage und für den Einzelfall ein Angebot für den Versand des gewünschten Artikels. Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse.
6.3. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Buberl/Steeg GbR.
6.4. Umtausch, Rückgabe
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Aufbauten nach Kundenwunsch sind vom Umtausch ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist Idstein / Ts.

8. Erhaltungsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

9. Zeitpunkt der Gültigkeit
Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Version vom 8.4.2004 wirkungslos.



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